Die Sanierung und Modernisierung des Blocks in der Börnecker Straße 36-38 ist abgeschlossen. Fotos und weitere Informations finden Sie auf unserer…
Zum 1. November 2015 ist das geänderte Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 47 Abs. 4 verpflichtet Vermieter von Wohnungen, diese bis zum 31.12.2015 mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Sperrmüll lässt sich kostenlos bei der enwi anmelden. Bitte helfen Sie mit, unsere Wohngebiete sauber zu halten!