Mehrfamilienhaus mit BWG-Logo neben Schloss Blankenburg und den Teufelsmauer-Felsen vor orangefarbenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Service
Farbiges Wohngebäude der BWG neben dem Barockgarten und Schlossensemble von Blankenburg vor orangefarbenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Service
Wohnhaus und Kloster Michaelstein in Blankenburg, umgeben von grünen Bäumen vor orangefarbenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Service
Das Motiv zeigt ein Wohnhaus, umgeben von Bäumen auf orangenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Service

WOHNEN IN BLANKENBURG (HARZ) - IHR PARTNER IST DIE BWG

Die Blankenburger Wohnungsgesellschaft mbH (BWG) ist Ihr Partner in Sachen Wohnen in Blankenburg. Wenn Sie eine Wohnung suchen und mieten wollen, helfen wir Ihnen gern weiter.

Diese Webseite gibt Ihnen einen Überblick über das Leistungsspektrum der BWG. Hier können Sie sich über die Wohngebiete informieren, eine Wohnung suchen, Anfragen an die BWG stellen und die entsprechenden Antragsformulare herunterladen.

Die Stadt Blankenburg liegt am nördlichen Harzrand in landschaftlich sehr reizvoller Umgebung. Zahlreiche Ausflugsziele, wie die Burgruine Regenstein, die Teufelsmauer, der Ziegenkopf mit Aussichtsturm, das Schloss mit den barocken Gärten, das Kloster Michaelstein sowie das biologische Bad befinden sich in und um Blankenburg. In einem Umkreis von ca. 15 – 20 km liegen die Städte Wernigerode, Halberstadt, Quedlinburg und Thale, welche über die B6n und Bundesstraßen schnell zu erreichen sind.

 

Wir für Sie

Blankenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Hospitalstraße 2
38889 Blankenburg

Zentrale: 03944 9520
Wohnungsvermittlung: 03944 952-13
Immobilienverkauf: 03944 952-10

Sprechzeiten
Di: 8.30–12.00 Uhr & 12.30–18.00 Uhr
Do: 8.30–12.00 Uhr & 12.30–16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
 

UNSER SERVICEBÜRO
Lange Straße 42
38889 Blankenburg

Sprechzeiten
Montag: 10–12 Uhr
Dienstag: 10–12 Uhr & 14–16 Uhr
Mittwoch: 10–12 Uhr
Donnerstag: 10–12 Uhr & 14–16 Uhr

WOHNGELD AN AKTUELLE EINKOMMENS- UND MIETENTWICKLUNGEN ANGEPASST!

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten ihre Rechnungen zu bezahlen.
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, tritt zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Wir haben Ihnen hier einige wichtige Informationen zum Wohngeld und der Reform zusammengestellt.

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NOTRUFNUMMER

BEREITSCHAFT BWG

03944 952-44

Bei Rohbrüchen, Gasgeruch, elektrischen Bränden an Schaltern oder sonstigen Störungen an Elektrik, Gas/Wasser oder Verstopfungen erreichen Sie uns unter der oben aufgeführten Telefonnummer.

Ein tropfender Wasserhahn ist kein Fall für die Bereitschaft und kann am nächsten Werktag gemeldet werden.
Handelt es sich jedoch um eine unvorhersehbare Störung, welche durch Feuer, Wasser, Strom- oder Heizungsausfall zur Lebens- und Gesundheitsgefahr der Mieter und/oder Gefahr auf Schäden oder Zerstörung der Bausubstanz führt.
Hier besteht akuter Handlungsbedarf und der entsprechende Bereitschaftsdienst wird nach der Meldung sofort ausrücken.

Kooperation

Das Wohlbefinden unserer Mieter liegt uns am Herzen. Wir schaffen räumliche Voraussetzungen, in denen unser Partner GVS mit Begegnungsstätten vielfältigen sozialen Angebote unterbreitet – zum  Beispiel die Begegnungsstätte Nebenan im Wohnquartier Regenstein. 

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Sperrmüll

Leider ist der Sperrmüll - insbesondere in den Wohngebieten Regenstein und Oesig - in der Vergangenheit für unser Unternehmen zu einem enormen Problem geworden.

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Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 ist das geänderte Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.

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Downloads

Hier können Sie Formulare herunterladen. Bitte reichen Sie uns diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein.

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Rauchmelderpflicht

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 47 Abs. 4 verpflichtet Vermieter von Wohnungen, diese bis zum 31.12.2015 mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

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