Mehrfamilienhaus mit BWG-Logo neben Schloss Blankenburg und den Teufelsmauer-Felsen vor orangefarbenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Aktuelles
Farbiges Wohngebäude der BWG neben dem Barockgarten und Schlossensemble von Blankenburg vor orangefarbenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Aktuelles
Wohnhaus und Kloster Michaelstein in Blankenburg, umgeben von grünen Bäumen vor orangefarbenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Aktuelles
Das Motiv zeigt ein Wohnhaus, umgeben von Bäumen auf orangenem Hintergrund.
Mein Zuhause mitten im Harzkreis Aktuelles

Bundesmeldegesetz

Personen, die eine Wohnung beziehen, sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Personen, die aus einer Wohnung ausziehen und nicht in Deutschland wohnen bleiben, sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.

Das ist neu: Der Wohnungsgeber (Vermieter) ist verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, in der auch alle Personen, die in diese Wohnung mit einziehen, aufzuführen sind.

Diese Bestätigung muss der Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Einzug der Meldebehörde vorlegen.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann durch die zuständige Meldebehörde ein Bußgeld erhoben werden.